Zwangsräumungen – Hannover – Region – Niedersachsen – Überregional

 

Die Zwangsräumung einer Wohnung ist das äußerste Mittel und kann nicht ohne eine vorherige Kündigung erfolgen, auf die der Mieter nicht reagiert hat. In der Regel muss dieser Kündigung eine Abmahnung vorausgehen – zum Beispiel bei Störung des Hausfriedens, unerlaubter Untervermietung oder Überbelegung der Wohnung.

Wir sind Ihr Partner für professionelle Zwangsräumungen rund um die Auflösung und Entrümpelung von Haushalten, Wohnungen oder auch Gewerbebetrieben. Sie können unser Team als Unterstützung, oder als Allround-Dienstleistung für Ihre spezielle Zwangsräumung, Haushalts- und/oder Wohnungsauflösung von kleinen und großen Immobilien buchen.

Dabei liegt unser Anspruch in einer schnellen, zuverlässigen und diskreten Abwicklung Ihrer Zwangsräumung.-

 

Zu unseren Tätigkeiten gehört das Auflösen und/oder Zwangsräumungen von:

Häusern, Wohnungen, Kellern, Dachböden, Garagen, Betrieben, gewerblichen Räumen, Scheunen, Schuppen, Gärten, Gartenlauben, Lagerhallen, Freigeländen und andere Örtlichkeiten.

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